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   LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 9/21   

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https://dejure.org/2023,20796
LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 9/21 (https://dejure.org/2023,20796)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.05.2023 - L 3 BA 9/21 (https://dejure.org/2023,20796)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - L 3 BA 9/21 (https://dejure.org/2023,20796)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 28p Abs 1 S 5 SGB 4, Abschn 6 VerbGemG ST, § 9 Abs 1 VerbGemG ST, § 12 S 1 VerbGemG ST
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ehrenamtlicher Bürgermeister in Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt - Erledigung der Aufgaben der Gemeindeverwaltung ausschließlich durch die Verbandsgemeindeverwaltung - Bürgermeisteramt mit pauschaler ...

  • doev.de PDF

    Zur Sozialversicherungspflicht ehrenamtlicher Bürgermeister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV (BA)

  • rechtsportal.de

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV (BA)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 9/21
    Eine quantitative und qualitative Bewertung der Verwaltungsaufgaben sei nicht erforderlich (Hinweis auf Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 12/05 R -).

    Die Beklagte gehe bereits von einem falschen Sachverhalt aus, wenn sie im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 25. Januar 2006 (B 12 KR 12/05 R) prüfe, ob die Versicherungspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer Gemeinde vorliege, die Mitglied einer Verwaltungsgemeinschaft sei.

    Zur Begründung hat es an die Ausführungen im Urteil des BSG vom 25. Januar 2006 (B 12 KR 12/05 R) angeknüpft, wonach Ehrenbeamte in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV stünden, wenn sie dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnähmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhielten.

    Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung in der kommunalen Selbstverwaltung ist, ob zu erledigende Verwaltungsaufgaben die Tätigkeit prägen, was in einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Ausgestaltung des Ehrenamtes in der Kommunalverfassung des jeweiligen Bundeslandes einschließlich des Ausmaßes der finanziellen Zuwendungen zu beurteilen ist (BSG, Urteil vom 23. Februar 2021, a.a.O., RdNr. 17; Urteil vom 25. Januar 2006, a.a.O., RdNr. 15).

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ehrenamtlicher Bürgermeister in einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 9/21
    Nachdem im September 2021 die schriftlichen Entscheidungsgründe der Urteile des 12. Senats des BSG (jeweils) vom 27. April 2021 in den Verfahren B 12 KR 25/19 R und B 12 R 8/20 R veröffentlicht worden sind, haben sich die Beteiligten jeweils in ihrer Rechtsauffassung bestätigt gesehen.

    Die Beklagte hat Bezug genommen auf das Urteil in dem Verfahren B 12 R 8/20 R, in dem die abhängige Beschäftigung eines ehrenamtlich tätigen Bürgermeisters festgestellt worden sei.

    Die Klägerin hat die Unterschiede hinsichtlich des Sachverhalts, der dem Verfahren B 12 R 8/20 R zugrunde gelegen hat, und dem, der dem streitigen Verfahren zugrunde liegt, herausgestellt.

    Die beigeladene Einzugsstelle hat sich den Ausführungen der Beklagten angeschlossen und die Auffassung vertreten, aus dem Urteil des BSG vom 27. April 2021 in dem Verfahren B 12 R 8/20 R ergäben sich keine anderweitigen Anhaltspunkte.

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 25/19 R

    Sozialversicherungspflicht -bzw -freiheit - ehrenamtlicher Ortsvorsteher im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 9/21
    Im Hinblick auf das anhängige Revisionsverfahren B 12 KR 25/19 R ist das Berufungsverfahren sodann mit Beschluss vom ... 2020 zum Ruhen gebracht und auf den Antrag der Klägerin vom 30. April 2021 fortgesetzt worden.

    Nachdem im September 2021 die schriftlichen Entscheidungsgründe der Urteile des 12. Senats des BSG (jeweils) vom 27. April 2021 in den Verfahren B 12 KR 25/19 R und B 12 R 8/20 R veröffentlicht worden sind, haben sich die Beteiligten jeweils in ihrer Rechtsauffassung bestätigt gesehen.

    Allerdings bedarf es nicht notwendig schriftlicher Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem, vielmehr kann sich die abhängige Beschäftigung auch aus den das Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten regelnden Normen und Verträgen ergeben (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 25/19 R -, juris, RdNr. 13 f.).

  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 15/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines Mitglieds des Vorstandes einer rechtsfähigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 9/21
    Diese Abgrenzungsmaßstäbe gelten grundsätzlich auch für Tätigkeiten, die mit der Organstellung innerhalb einer juristischen Person verbunden sind (BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, juris, RdNr. 15 m.w.N.).

    Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung in der kommunalen Selbstverwaltung ist, ob zu erledigende Verwaltungsaufgaben die Tätigkeit prägen, was in einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Ausgestaltung des Ehrenamtes in der Kommunalverfassung des jeweiligen Bundeslandes einschließlich des Ausmaßes der finanziellen Zuwendungen zu beurteilen ist (BSG, Urteil vom 23. Februar 2021, a.a.O., RdNr. 17; Urteil vom 25. Januar 2006, a.a.O., RdNr. 15).

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 9/21
    Auch im Hinblick auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 16. August 2017 (B 12 KR 14/16 R), wonach der Kreishandwerksmeister in seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nicht abhängig beschäftigt sei, könne nicht davon ausgegangen werden, dass die vom BSG aufgestellten Grundsätze auf ehrenamtliche Organtätigkeiten in der kommunalen Selbstverwaltung anzuwenden seien.

    Die Verrichtung von Tätigkeiten zur Verfolgung eines ideellen Zwecks ohne Erwerbsabsicht muss objektiv erkennbar vorliegen (vgl. BSG Urteil vom 16. August 2017, a.a.O., RdNr. 34).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2015 - L 3 R 130/12

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlicher Bürgermeister im Land Sachsen-Anhalt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 9/21
    Aus dem gleichen Grund sei auch nicht auf die von der Beklagten ebenfalls für ihre Beurteilung angegebene Entscheidung des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 (L 3 R 130/12) abzustellen, da darin ebenfalls die Versicherungspflicht eines Bürgermeisters einer Verwaltungsgemeinschaft beurteilt worden sei.

    Hieraus werde deutlich, dass die Entscheidung des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 (a.a.O.) ausweislich der anzuwendenden gesetzlichen Grundlagen sowie der Gesetzesbegründung für die hier zu treffende Beurteilung nicht einschlägig sei.

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 9/21
    So habe das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 29. August 2012 (10 AZR 499/11) entschieden, dass die Ausübung einer unentgeltlichen, ehrenamtlichen Tätigkeit kein Arbeitsverhältnis begründe.
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